- Lärmproblem
- Lärmweltmeister Bahn
- Privilegierung der Bahn
- Bahn fährt auf Verschleiß
- Defizite der Gesetzgebung
- Unzureichender Schutz
- An der Quelle besiegen
- Lärmschutz lohnt sich
- Forderungen
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3. Privilegierung der Bahn
Die Bahn profitiert von einer Vielzahl ihr zugestandener Privilegien
- Die Bahn darf mit bis zu 110 dB(A) nur wenige Meter von Kliniken und Wohnungen entfernt fahren
- Für die Bahn gibt es:
- Keine verbindlichen Lärmgrenzwerte in Wohngebieten
- Keine Tempolimits in Wohngebieten
- Kein Nachtfahrverbot
- Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Keine technische Überwachung
- Keine akustische Überwachung
- Keine Informationspflicht über den konkreten Einsatz von Mitteln
- D. h. Missbrauch ohne Reue, wie nachts hupen, quietschen, pfeifen und poltern