- Lärmproblem
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- Bahn fährt auf Verschleiß
- Defizite der Gesetzgebung
- Unzureichender Schutz
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5. Defizite der Lärmgesetzgebung
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- Bis heute gibt es keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Lärmsanierung an lauten Straßen und Schienenwegen.
- Der Stand des Wissens und der Technik wird weitgehend ignoriert.
- Lärm wird weiterhin nur als „lästig“ und nicht als „gesundheitsschädigend“ bewertet.
- Die fehlende Verpflichtung zu einer Gesamt-Beurteilung für Verkehrsgeräusche führt zu nicht wirkungsgerechten, zum Teil wirkungslosen Maßnahmen und damit Mittelverschwendung beim Verkehrslärmschutz.
- Pegelerhöhungen infolge betrieblicher Änderungen führen zu keinem erhöhten Schallschutzanspruch. Wesentliche Änderungen müssen entsprechend neu definiert werden.
- Die Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden sind ebenfalls mangelhaft.
- Der Bestandsstreckenschutz muss 40 Jahre nach BImSchG endlich aufgehoben werden.
- Erschütterungen kommen im Immissionsschutzgesetz überhaupt nicht vor!